Feldkrankenhaus al-Hol: Perspektiven jenseits von Patient*innenzahlen

Bisher haben wir aus Al-Hol meist mit einem Fokus auf unserer medizinischen Arbeit berichtet. Wir haben geschildert wie unsere praktische Arbeit und unsere Kooperation mit den Kolleg*innen vor Ort abläuft. Was wir bislang nicht beleuchtet haben ist eine Auseinandersetzung mit der hoch komplexen, äußerst politischen und ethisch herausfordernden Umgebung, mit der wir vor Ort konfrontiert sind.
Dieser Beitrag stellt nun einen ersten Versuch dar, die schwierige ethische und politische Situation vor Ort zumindest in Ansätzen aufzugreifen und zu diskutieren.

Die aktuelle Situation im Camp Al-Hol im Nordosten Syriens

Die Berichte Anfang 2019 aus Syrien ließen hoffen. Als die Stadt Baghuz im Südosten Syriens unter die Kontrolle von kurdisch geführten militärisch Einheiten kam, wurde offiziell der militärische Sieg über den IS verkündet. Gleichzeitig zeichnete sich eine humanitäre Krise in der Region ab. Zehntausende Menschen flohen aus den letzten, vom IS kontrollierten Gebieten. Ihre Flucht wurde in ein Camp im Nordosten Syriens im Gouvernement al-Hassakeh gelenkt, in das Camp al-Hol.

Im Januar und Februar wuchs das Camp innerhalb kürzester Zeit von 10.000 auf über 70.000 Menschen an. 90% der Menschen in al-Hol sind Frauen und Kinder. Fast die Hälfte der Bevölkerung (über 30.000) sind erst vier Jahre alt oder jünger; 46.000 Personen sind unter 18 Jahre alt. Eine der höchsten Zahlen an Frauen und Kleinkindern in einem Geflüchtetencamp im weltweiten Vergleich.

Die Zahl an Frauen und Kinder ist auch so signifikant hoch, weil die Männer der Familien größtenteils in Gefängnissen interniert sind. Als Kämpfer des IS ist ihr Status unklar, sie werden momentan von der kurdisch geführten Selbstverwaltung teils als Straf-, teils als Kriegsgefangene nach den Genfer Konventionen behandelt. Bei den Angehörigen der Kämpfer, welche nicht aktiv und nachweisbar an den Kampfhandlungen beteiligt waren, ist die völkerrechtliche Lage ebenfalls nicht eindeutig. Zum einen waren die Personen oft nicht eindeutig nachweisbar an Kampfhandlungen beteiligt. Das Kriegsrecht und die Genfer Konventionen sind Teil des modernen Völkerrechts, das Ende des 19. Jahrhunderts und Beginn des 20. Jahrhunderts begann sich zu entwickeln. Das Völkerrecht entstand damit jedoch in einer Zeit, als Kriege größtenteils territorial begrenzt, Kriegsparteien eindeutig zuzuordnen und Soldaten als solche klar erkennbar waren. Die Art wie Kriege geführt werden hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Kriege werden zunehmend asymmetrisch geführt, die Zugehörigkeit kann nicht so einfach in Zivilbevölkerung oder Soldat*in unterschieden werden. So stellt sich die Frage, wie mit den Menschen umgehen, die aus Europa, Asien oder Amerika kamen, um sich dem IS anzuschließen und im Kalifat zu leben. Oft können aktive kriegerische Handlungen nicht nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist eine Kategorisierung dieser Personen als unbeteiligte Zivilist*innen leider oft zu kurz gegriffen. Allerdings kann ein Generalverdacht für alle Menschen, die – oft auch gegen ihren Willen – gezwungen wurden unter dem IS zu leben, keine Lösung sein. Dies stellt die internationale Gemeinschaft und vor allem die kurdisch geführte Selbstverwaltung vor die Frage, wie mit diesen Personen umzugehen sei.

Status Quo

Im Camp al-Hol gibt es einen abgesonderten Teil in dem aktuell 11.000 Menschen leben, die weder syrische noch irakische Staatsbürger*innen sind. Es sind Frauen und Kinder beispielsweise aus Deutschland, Frankreich, Aserbaidschan, Pakistan, Schweden oder den USA. Sie befinden sich im sogenannten Foreigners Annex. Sie können diesen Teil des Camps nur in medizinischen Notfällen verlassen. Zusätzlich ist es ihnen nicht erlaubt Handys oder andere Kommunikationsmittel zu besitzen. Dies geschieht vor allem aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Befürchtung, dass aus Al-Hol heraus neue Anschläge geplant werden und der Islamisch Staat seinen Kampf von hier aus weiter organisiert. In al-Hol leben unter anderem Menschen die freiwillig zum IS gegangen sind, diesen ideologisch und teilweise auch im Kampf unterstützen, wenn auch oft indirekt.

Auf der anderen Seite leben hier auch meist junge Frauen die noch im Teenageralter von ihren Familien gezwungen wurden nach Syrien zu gehen, IS Kämpfer zu heiraten und eine Familie zu gründen. Diese Beschreibung soll nicht dazu dienen, alle Frauen die unter dem IS lebten als Opfer dieses darzustellen. Im Gegenteil: Frauen, selbst wenn sie Teil eines Unterdrückungssystem sind und durch dieses unterdrückt werden, tragen dieses gleichzeitig oft mit und setzen dessen Regeln bis ins Private, in die Familie durch, so wie es auch im Nationalsozialismus oft der Fall war*.

Es soll nur die Komplexität der Realität vor Ort beschreiben, die sich auch in der Vielzahl an individuellen Geschichten und Schicksalen der tausenden von Menschen in al-Hol wiederspiegelt.

Gleichzeitig leben in dem Camp auch viele Menschen, welche schon vor 4 Jahren vor dem IS aus dem Irak geflohen sind. Diese befinden sich nun wieder in einer Situation, in welcher sie sich den informellen Regeln des Kalifats, vor welchem sie geflohen sind, unterordnen müssen.

Die Gesetze des IS bleiben informell bestehen

Vor wenigen Wochen wurde die Flagge des Islamischen Staates in einem Teil des Camps gehisst. Häufig finden in Teilen des Camps wieder Gesetze des Kalifats informell ihre Anwendung. Das Unterbinden solcher Dinge ist in einem Camp mit 70.000 Menschen für die Sicherheitskräfte eine schier unlösbare Aufgabe. Die kurdisch geführte Selbstverwaltung wird mit diesem Problem weitestgehend allein gelassen.

Vor Mitte Augst wurden medienwirksam vier Waisenkinder aus dem Camp nach Deutschland zurückgebracht (nicht ohne entsprechenden Aufschrei deutscher Wutbürger selbstverständlich, die forderten die Kinder doch nach Saudi-Arabien zu bringen). Diese Aktion kann aber durchaus nicht als Beginn einer deutschen Beteiligung an der Lösung der Grundproblematik gesehen werden.

Bei der Frage, was mit Menschen zu tun sei, die lange (freiwillig) unter dem Islamischen Staat gelebt haben und dessen Ideologie mitgetragen haben und zu großen Teilen immer noch mittragen, wird die kurdisch geführte Selbstverwaltung weitestgehend allein gelassen.

Kaum ein Staat erklärt sich bereit, die eigenen Staatsbürger*innen zurück zu nehmen. Der Vorstoß der Selbstverwaltung, einen internationalen Strafgerichtshof einzurichten um gültige Urteile und gegebenenfalls Konsequenzen für die IS-Anhänger*innen zu erwirken, bewirkt bislang bei der internationalen Gemeinschaft keine klare Reaktion. Niemand möchte Verantwortung übernehmen für die rechtliche Aufarbeitung der Verbrechen des IS und die Versorgung der Menschen, die sich diesem immer noch zugehörig fühlen. Somit bleibt der oben beschrieben Status Quo in al-Hol erhalten. Ein völkerrechtlich legitimierter Umgang und eine rechtliche Aufarbeitung der Verbrechen, die unter dem IS begangen wurden, bleibt weitestgehend aus. Dies jedoch ist eine der Grundlagen für eine dauerhafte Befriedung der Region.

Was bedeutet dies nun für uns als humanitäre Organisation, in diesem Umfeld zu arbeiten?

Wir fragen uns: Welche politische Dimension hat die Arbeit in einem Camp? Für uns stellen sich vor allem zwei Fragen. Zum einen, was bedeutet es in einem Camp zu arbeiten in welchem ein bedeutender Teil der Bevölkerung die menschenverachtende Ideologie des IS unterstützt?

Als CADUS im März diesen Jahres angefragt wurde ein Feldkrankenhaus in Al-Hol zu stellen, stellten wir uns nicht die Frage, für wen wir medizinische Versorgung anbieten. Unsere Entscheidung basiert auf humanitären Motiven und somit sind wir weder in der Position zu urteilen wem medizinische Versorgung zukommt, noch ist es unsere Aufgabe. Medizinische Versorgung stellt für uns ein Menschenrecht dar und es spielt keine Rolle, welche Ideologie ein Mensch vertritt, ob er sich in Syrien befindet, in Berlin oder seit Jahren auf der Balkanroute festsitzt. Wir sind keine Richter*innen und maßen uns nicht an, medizinische Versorgung zu verweigern aufgrund eigener moralischer oder politischer Vorstellungen. Die humanitäre Notlage ist die Basis, auf welcher unser Handeln basiert.

Die zweite weitaus komplexer Frage die wir uns stellen ist: Inwiefern können wir es als humanitäre Organisation mittragen in einem Camp zu arbeiten, in welchem 10 Prozent der Bewohner*innen das Camp nicht verlassen dürfen, keine Handys benutzen dürfen und kaum Zugang zu Nahrungsmitteln, Medizin und Hygiene haben?

Aufgrund der oben beschriebenen schwierigen völkerrechtlichen Lage befinden sich viele Bewohner*innen in einer Art Limbo. Sie gelten nicht als Kriegsgefangene, ihnen werden aber auch verschiedene Rechte untersagt, die Ihnen als Zivilist*innen zustehen.

Letzten Januar haben wir von CADUS ein Projekt auf Lesbos nicht angenommen, da wir eine Kooperation mit der europäischen ´Grenzschutzagentur` FRONTEX ausschlossen. Wir sahen die Gefahr, durch unsere Arbeit, ein System mitzutragen, dass Menschenrechte missachtet und Menschen ihr Recht auf Asyl nimmt. Nun kann man natürlich berechtigterweise die Frage stellen, machen wir in Syrien nicht genau eben dies? Unterstützen wir durch unsere Arbeit nicht Strukturen und ein Camp innerhalb welches Menschen keine Bewegungsfreiheit haben (oder ein Teil der Menschen zumindest).

Für uns ist es ein Abwägen und ein ständiger Prozess der Reflektion und Diskussion. Kann man stumpf darauf pochen, dass allen Menschen in al-Hol das Recht auf Bewegungsfreiheit ausnahmslos zusteht? Inwiefern muss man die Sicherheitsbedenken der kurdisch geführten Selbstverwaltung als legitim ansehen? Der Islamische Staat ist in der Region immer noch aktiv und Anschläge fast schon an der Tagesordnung. Der militärische Sieg wurde errungen, ideologisch wiederum ist der IS noch lange nicht besiegt. In al-Hol befinden sich viele Menschen, die eine akute Sicherheitsbedrohung für die Menschen vor Ort darstellen. Gleichzeitig gibt es keine gültigen rechtliche Urteile gegen diese Personen, welche die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit legitimiert. Dies führt dazu, dass ein Großteil der Verbrechen nicht aufgearbeitet werden kann. Dies wird von den lokalen Strukturen ausdrücklich gefordert, doch die internationale Gemeinschaft versagt, eine völkerrechtlich legitimierte Gerichtbarkeit einzusetzen, welche dies zumindest annäherungsweise ermöglichen würde.

Die Selbstverwaltung in Nordostsyrien wird mit dem Problem weitestgehend allein gelassen

Sie sind es, die die Versorgung von Menschen übernehmen, die in ihrem Land in den vergangenen Jahren ein Terrorregime durchgesetzt haben. So gut wie alle Personen in der Region haben Familien und Angehörige im Kampf gegen den IS und unter dessen Herrschaft verloren. Nun finden sie sich in einer Situation wieder, in der sie von der internationalen Gemeinschaft mit dem Umgang der Hinterlassenschaften des IS und den Menschen, die sich teilweise immer noch zu diesem bekennen, kaum Unterstützung erfahren. Auch eine Rücknahme von Menschen in ihre Herkunftsländer wird größtenteils verweigert.

So ist es für uns eine Abwägung: Zum einen zählen Menschenrechte und das Recht auf medizinische Versorgung für jede*n, egal was diese Personen denken und welcher Ideologie sie angehören. Gleichzeitig kann man nicht leugnen, dass al-Hol ein Camp ist, in welchem ein Teil der Bewohner*innen bestimmte Grundrechte versagt werden. Diese tragen maßgeblich dazu bei, dass die Versorgungslage in dem Camp in Teilen so katastrophal ist, dass es nicht einfach ignoriert werden kann.

Für uns steht fest, dass die internationale Gemeinschaft und die Herkunftsstaaten zusammen mit der lokalen Selbstverwaltung an einer Lösung des Problems arbeiten müssen. Nur so kann der Versuch entstehen, die Vergangenheit aufzuarbeiten und eine völkerrechtlich legitimierte Lösung für Menschen, die freiwillig oder unfreiwillig unter dem IS lebten, gefunden werden. Nur so kann die desaströse humanitäre Lage in al-Hol verbessert werden. Denn die aktuelle Situation ist nicht nur aus humanitärer Sicht untragbar, sondern bildet gleichzeitig eine optimale Umgebung für ein Fortbestehen und erneutes Aufleben der Ideologie des IS.

Die Situation vor Ort ist komplex, die Umstände schwierig und die individuellen Schicksale der Menschen, die sie nach al-Hol führten, vielschichtig.

Ziel dieses Beitrags war es nicht konkrete Lösungen aufzuzeigen und vermutlich wurden mehr Frage aufgeworfen als beantwortet. Vielmehr wollten wir versuchen, einen realistischen Ausschnitt der komplexen Situation vor Ort zu geben.

*Hierzu siehe zum Beispiel das Buch von Claudia Koonz: Mütter im Vaterland

Veröffentlicht:
Verfasser*in: von Cadus PR

by CadusPR

Intervention in der humanitären Krise an der polnisch-belarussischen Grenze

Januar 24th, 2022|

Seit September 2021 eskaliert eine humanitäre Krise an der polnisch-belarussischen Grenze. CADUS unterstützt die lokalen Strukturen, die unermüdlich daran arbeiten, das Leben und die Rechte der Menschen auf der Flucht zu schützen.

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